Impressum

Impressum

Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation (4.6) unter https://studip.uni-halle.de der Martin-Luther-Universität

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

einer von Materna Information & Communications SE im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar 2021 vorgenommenen Bewertung. Maßstab der Prüfung ist die EN 301 549 und der A sowie AA Status der WCAG 2.1. Überprüft wurden die Vorgaben der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) anhand der 60 Prüfschritte des BITV/WCAG-Tests.

Die Überprüfung bezieht sich auf das Stud.IP-Release 4.6.

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

  • Überschriftenhierarchien werden auf manchen Seiten nicht vollständig eingehalten.

  • Für Bilder, Bedienelemente und grafische Elemente sind in manchen Fällen keine, falsche oder unzureichende Alternativen vorhanden.

  • Grafiken und Bedienelementen fehlen in manchen Fällen korrekte Auszeichnungen, so dass sie von Assistenzsystemen nicht richtig erfasst werden können.

  • Die Sprache in Alternativtexten ist teilweise in Englisch angegeben ohne das der Sprachwechsel korrekt ausgezeichnet ist.

  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.

  • Die sichtbare Reihenfolge von Seitenelementen weicht teilweise von der Reihenfolge im Quelltext ab.

  • Die Mindestanforderung an Kontraste ist nicht überall erfüllt.

  • Die Tastatursteuerung ist nicht uneingeschränkt benutzbar.

  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

Stud.IP wird derzeit in Bezug auf Barrierefreiheit überarbeitet. Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden voraussichtlich in das Release von Stud.IP 5.1 und 5.2 einfließen:

  • Attribute und Alternativtexte werden hinzugefügt und korrigiert, damit Screen Reader Schaltflächen, Links, Bedienelemente und Grafiken korrekt interpretieren und passende Texte ausgeben können.

  • Die Hierarchien von Überschriften und Reihenfolge von Seitenelementen werden überarbeitet/korrigiert.

  • Sprachauszeichnungen werden vereinheitlicht.

  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare werden korrekt ausgezeichnet und sinnvoll verknüpft.

  • Eine Möglichkeit den Kontrast zu verändern, wird implementiert.

  • Die Tastatursteuerung korrigiert.

  • Aktionsmenüs und Akkordeonelemente werden überarbeitet.

  • Die responsive Navigation wird verbessert.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.7.2022 erstellt und zuletzt am 19.12.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie das Feedbackformular

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. DieOmbudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.