JUR.08300.01 - MER Pflichtpraktikum MER60 (Vollständige Modulbeschreibung)

JUR.08300.01 - MER Pflichtpraktikum MER60 (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch
JUR.08300.01 5 CP
Modulbezeichnung MER Pflichtpraktikum MER60
Modulcode JUR.08300.01
Semester der erstmaligen Durchführung
Fachbereich/Institut Juristischer Bereich - Law School
Verwendet in Studiengängen / Semestern
  • Medizin - Ethik - Recht 60 LP (MA60 LP) (Master) > Interdisziplin. Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) Med. - Eth. - RechtMA60, Akkreditierungsfassung gültig ab SoSe 2025 > Pflichtmodule
Modulverantwortliche/r
Weitere verantwortliche Personen
Geschäftsführender Direktor des IWZ MER
Teilnahmevoraussetzungen
Kompetenzziele
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden ...
... Sachverhalte der Praxis im Hinblick auf die Fragestellungen von Medizin, Ethik und Recht
analysieren und beurteilen.
... praxisnahe und -taugliche Lösungsvorschläge für Problemstellungen der Praxis entwickeln,
bewerten und vertreten.
... die wesentlichen Problemen, mit denen die (bio)medizinische Praxis in den Bereichen Ethik
und Recht konfrontiert ist, erläutern und bewerten.
... wesentliche medizinische Sachverhalte, die Relevanz für das Schnittstellengebiet Medizin,
Ethik und Recht haben, bestimmen und systematisieren
Modulinhalte
  • Einblicke und Erfahren in die medizinisch-klinische Praxis
  • Einblicke und erfahrungen in die juristische Praxis mit medizin- oder
gesundheitsrechtlichem Bezug
  • Interdisziplinäre Arbeit in den Gebieten Medizin, Ethik und Rech
Lehrveranstaltungsformen Praktikum
Kursus
Unterrichtsprachen Deutsch, Englisch
Dauer in Semestern 1 Semester Semester
Angebotsrhythmus Modul jedes Sommersemester
Aufnahmekapazität Modul unbegrenzt
Prüfungsebene
Credit-Points 5 CP
Modulabschlussnote LV 1: %; LV 2: %.
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs 1
Hinweise
Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können. Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt.


Als Praktikumsstellen für den juristischen Teil des Praktikums sind insbesondere geeignet: Krankenhausleitung/-verwaltung, Sozialversicherungsträger, Träger der Wohlfahrtspflege, Rechtsabteilung einer Ärztekammer, Geschäftsstelle einer Ethikkommission, in einem mit Behandlungsverträgen oder Arzthaftungssachen, Medizinstrafrechtssachen, sozialrechtlichen Sachen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des Berufsrechts medizinischer Berufe befassten Spruchkörper eines Gerichts, mit medizinstrafrechtlichen Sachverhalten befasstes Dezernat der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen. Die Betreuung durch eine Person mit der Befähigung zum Richteramt ist sicherzustellen.


Als Praktikumsstellen für den medizinisch-klinischen Teil des Praktikums kommen insbesondere in Betracht: Stationen und Funktionsdienste in Krankenhäusern und Universitätskliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Notarztdienst. Die Betreuung durch eine ärztliche Person ist sicherzustellen.


Sofern Zweifel bestehen, ob eine Praktikkumsstelle geeignet ist, entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.


Das Praktikum des jeweiligen Bereichs kann auch bei verschiedenen Stellen erbracht werden. Die Mindestdauer von zwei Wochen bei einer Praktikumsstelle darf nicht unterschritten werden.


Die Praktikumsstelle wird durch die Studierenden selbst gewählt.


Die näheren Anforderungen an den Praktikumsbericht ergeben sich aus der Bekanntmachung des Studien- und Prüfungsausschusses.
Modulveran­staltung Lehrveranstaltungs­form Veranstaltungs­titel SWS Workload Präsenz Workload Vor- / Nach­bereitung Workload selbstge­staltete Arbeit Workload Prüfung incl. Vorbereitung Workload Summe
LV 1 Praktikum Praktikum 0
LV 2 Kursus Erstellung des Praktikumsberichts 0
Workload modulbezogen 150 150
Workload Modul insgesamt 150
Prüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsform
LV 1
LV 2
Gesamtmodul
Praktikumsbericht
Wiederholungsprüfung
Regularien Teilnahme­voraussetzungen Angebots­rhythmus Anwesenheits­pflicht Gewicht an Modulnote in %
LV 1 Sommersemester Nein %
LV 2 Sommersemester Nein %