JUR.08300.01 - MER Pflichtpraktikum MER60 (Vollständige Modulbeschreibung)
JUR.08300.01 | 5 CP |
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Modulbezeichnung | MER Pflichtpraktikum MER60 |
Modulcode | JUR.08300.01 |
Semester der erstmaligen Durchführung | |
Fachbereich/Institut | Juristischer Bereich - Law School |
Verwendet in Studiengängen / Semestern |
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Modulverantwortliche/r | |
Weitere verantwortliche Personen |
Geschäftsführender Direktor des IWZ MER |
Teilnahmevoraussetzungen | |
Kompetenzziele | Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden ... ... Sachverhalte der Praxis im Hinblick auf die Fragestellungen von Medizin, Ethik und Recht analysieren und beurteilen. ... praxisnahe und -taugliche Lösungsvorschläge für Problemstellungen der Praxis entwickeln, bewerten und vertreten. ... die wesentlichen Problemen, mit denen die (bio)medizinische Praxis in den Bereichen Ethik und Recht konfrontiert ist, erläutern und bewerten. ... wesentliche medizinische Sachverhalte, die Relevanz für das Schnittstellengebiet Medizin, Ethik und Recht haben, bestimmen und systematisieren |
Modulinhalte |
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Lehrveranstaltungsformen |
Praktikum Kursus |
Unterrichtsprachen | Deutsch, Englisch |
Dauer in Semestern | 1 Semester Semester |
Angebotsrhythmus Modul | jedes Sommersemester |
Aufnahmekapazität Modul | unbegrenzt |
Prüfungsebene | |
Credit-Points | 5 CP |
Modulabschlussnote | LV 1: %; LV 2: %. |
Faktor der Modulnote für die Endnote des Studiengangs | 1 |
Hinweise | Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können. Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt. Als Praktikumsstellen für den juristischen Teil des Praktikums sind insbesondere geeignet: Krankenhausleitung/-verwaltung, Sozialversicherungsträger, Träger der Wohlfahrtspflege, Rechtsabteilung einer Ärztekammer, Geschäftsstelle einer Ethikkommission, in einem mit Behandlungsverträgen oder Arzthaftungssachen, Medizinstrafrechtssachen, sozialrechtlichen Sachen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des Berufsrechts medizinischer Berufe befassten Spruchkörper eines Gerichts, mit medizinstrafrechtlichen Sachverhalten befasstes Dezernat der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen. Die Betreuung durch eine Person mit der Befähigung zum Richteramt ist sicherzustellen. Als Praktikumsstellen für den medizinisch-klinischen Teil des Praktikums kommen insbesondere in Betracht: Stationen und Funktionsdienste in Krankenhäusern und Universitätskliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Notarztdienst. Die Betreuung durch eine ärztliche Person ist sicherzustellen. Sofern Zweifel bestehen, ob eine Praktikkumsstelle geeignet ist, entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Das Praktikum des jeweiligen Bereichs kann auch bei verschiedenen Stellen erbracht werden. Die Mindestdauer von zwei Wochen bei einer Praktikumsstelle darf nicht unterschritten werden. Die Praktikumsstelle wird durch die Studierenden selbst gewählt. Die näheren Anforderungen an den Praktikumsbericht ergeben sich aus der Bekanntmachung des Studien- und Prüfungsausschusses. |
Modulveranstaltung | Lehrveranstaltungsform | Veranstaltungstitel | SWS | Workload Präsenz | Workload Vor- / Nachbereitung | Workload selbstgestaltete Arbeit | Workload Prüfung incl. Vorbereitung | Workload Summe |
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LV 1 | Praktikum | Praktikum | 0 | |||||
LV 2 | Kursus | Erstellung des Praktikumsberichts | 0 | |||||
Workload modulbezogen | 150 | 150 | ||||||
Workload Modul insgesamt | 150 |
Prüfung | Prüfungsvorleistung | Prüfungsform | |
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LV 1 | |||
LV 2 | |||
Gesamtmodul | Praktikumsbericht |
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Wiederholungsprüfung |
Regularien | Teilnahmevoraussetzungen | Angebotsrhythmus | Anwesenheitspflicht | Gewicht an Modulnote in % |
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LV 1 | Sommersemester | Nein | % | |
LV 2 | Sommersemester | Nein | % |