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Vorlesung: Kommunalrecht - Details
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Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Donnerstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich(15x)

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung „Einführung in das Kommunalrecht“ ist Teil des Pflichtfachkatalogs des Öffentlichen Rechts und stellt einen wichtigen Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts dar. Die Vorlesung hat die Aufgabe, sowohl umfassend die Grundlagen des Kommunalrechts in verfassungsmäßiger Hinsicht (v.a. Art. 28 II GG, kommunalrechtliche Bestimmungen der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) darzustellen als auch die organisatorischen und verfahrensmäßigen Bestimmunen zu behandeln, wie sie die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung von Sachsen-Anhalt für die Gemeinden und Landkreise des Landes vorsehen. Das Kommunalrecht befindet sich derzeit im Umbruch, auch darauf soll in der Vorlesung eingegangen werden. Die kommunalrechtliche Literatur wird in der Vorlesung behandelt. Das spezielle Lehrbuch für Sachsen-Anhalt stammt von Thorsten Franz, Kommunalrecht, Nomos-Verlag, 1. A. 2006.

Literatur:
Kommentare zur Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt und Grundrisse und Lehrbücher zum Kommunalrecht werden in der Vorlesung behandelt und gezeigt.

Angaben vorweg sind (jeweils neuere Auflagen):

v. Mutius, Kommunalrecht, JuS-Reihe
Waechter, Kommunalrecht
Gern, Deutsches Kommunalrecht
div. Autoren, Achterberg/Püttner, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. II
Schmidt-Aßmann, Kommunalrecht, in: Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht
Seewald, Kommunalrecht, in: Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht
Franz, Kommunalrecht von Sachsen-Anhalt, sowie
ders., Kommunalrecht, in: Kluth (Hrsg.), Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Anhalt