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Übung: [BA-VM/BA-S] [Übung] Ikonografie der Nürnberger Prozesse - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Übung: [BA-VM/BA-S] [Übung] Ikonografie der Nürnberger Prozesse
Semester SS 2022
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 11
maximale Teilnehmendenanzahl 15
Heimat-Einrichtung Institut für Geschichte
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Freitag, 08.04.2022 15:00 - 17:00, Ort: Seminarraum 10 (R.2.37) [EA 26-27]
Lernorganisation Schon im Jahr 1943 waren die Alliierten übereingekommen, nationalsozialistische Kriegsverbrechen auf einer gemeinsamen Rechtgrundlage zu sühnen. Nach Kriegsende fand dann im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 der „Hauptkriegsverbrecherprozess“ vor einem internationalen Militärtribunal (IMT) statt, dem bis 1949 zwölf Nachfolgeprozesse in amerikanischer Verantwortung folgten. Diese Ereignisse erregten großes Aufsehen: Zum ersten Mal in der Geschichte wurden Verantwortliche für schwerste Staats- und Menschheitsverbrechen vor einem internationalen Gericht individuell zur Rechenschaft gezogen.
Anders als bei heutigen Gerichtsprozessen in Deutschland, wurden die Militärtribunale damals bewusst medial repräsentiert und inszeniert. Fotografien und Filmaufnahmen von den Verfahren wurden zu Ikonen und die Bezeichnung „Nürnberger Prozesse“ selbst zum Programm: Auf den „Nürnberger Prinzipien“ basiert das internationale Strafrecht und mit dem Versprechen von Nürnberg werden heute regelmäßig Hoffnungen auf Ahnung von schweren Menschheitsverbrechen verbunden. Beobachten lässt sich aber auch, wie die „Nürnberger Prozesse“ heute in geschichtsrevisionistischer Absicht oder in verschwörungstheoretischem Zusammenhang in Anspruch genommen, etwa von Gegnern den Corona-Maßnahmen (Stichwort „Nürnberg 2.0“).
In dieser Übung betrachten wir Ikonografie und Repräsentanz der „Nürnberger Prozesse“ in und nach seiner Zeit: In welche Narrative wurden und werden die Prozesse eingebunden? Wie wurden und werden sie medial repräsentiert? Wie lässt sich das Ereignis heute geschichtsdidaktisch angemessen vermitteln und ausstellen? Thematisiert werden neben geschichtswissenschaftlichen und rechtshistorischen Einordnungen somit auch didaktische und museale Ansätze in der Praxis. Damit öffnet sie zugleich Perspektiven auf mögliche berufliche Betätigungsfelder von Historiker*innen.
Zu den im Seminar zu erbringenden Studienleistungen gehören: sorgfältige Lektüre von Vorbereitungstexten, rege Beteiligung an den Gesprächsrunden, Übernahme eines Impulsreferats sowie die Teilnahme an einer Exkursion nach Nürnberg ins Memorium Nürnberger Prozesse. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen begrenzt.
Literatur: Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse, München 2015 (Beck’sche Reihe)

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Schon im Jahr 1943 waren die Alliierten übereingekommen, nationalsozialistische Kriegsverbrechen auf einer gemeinsamen Rechtgrundlage zu sühnen. Nach Kriegsende fand dann im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 der „Hauptkriegsverbrecherprozess“ vor einem internationalen Militärtribunal (IMT) statt, dem bis 1949 zwölf Nachfolgeprozesse in amerikanischer Verantwortung folgten. Diese Ereignisse erregten großes Aufsehen: Zum ersten Mal in der Geschichte wurden Verantwortliche für schwerste Staats- und Menschheitsverbrechen vor einem internationalen Gericht individuell zur Rechenschaft gezogen.
Anders als bei heutigen Gerichtsprozessen in Deutschland, wurden die Militärtribunale damals bewusst medial repräsentiert und inszeniert. Fotografien und Filmaufnahmen von den Verfahren wurden zu Ikonen und die Bezeichnung „Nürnberger Prozesse“ selbst zum Programm: Auf den „Nürnberger Prinzipien“ basiert das internationale Strafrecht und mit dem Versprechen von Nürnberg werden heute regelmäßig Hoffnungen auf Ahnung von schweren Menschheitsverbrechen verbunden. Beobachten lässt sich aber auch, wie die „Nürnberger Prozesse“ heute in geschichtsrevisionistischer Absicht oder in verschwörungstheoretischem Zusammenhang in Anspruch genommen, etwa von Gegnern den Corona-Maßnahmen (Stichwort „Nürnberg 2.0“).
In dieser Übung betrachten wir Ikonografie und Repräsentanz der „Nürnberger Prozesse“ in und nach seiner Zeit: In welche Narrative wurden und werden die Prozesse eingebunden? Wie wurden und werden sie medial repräsentiert? Wie lässt sich das Ereignis heute geschichtsdidaktisch angemessen vermitteln und ausstellen? Thematisiert werden neben geschichtswissenschaftlichen und rechtshistorischen Einordnungen somit auch didaktische und museale Ansätze in der Praxis. Damit öffnet sie zugleich Perspektiven auf mögliche berufliche Betätigungsfelder von Historiker*innen.
Zu den im Seminar zu erbringenden Studienleistungen gehören: sorgfältige Lektüre von Vorbereitungstexten, rege Beteiligung an den Gesprächsrunden, Übernahme eines Impulsreferats sowie die Teilnahme an einer Exkursion nach Nürnberg ins Memorium Nürnberger Prozesse. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen begrenzt.
Literatur: Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse, München 2015 (Beck’sche Reihe)

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: [BA-VM/BA-S] [Übung] Ikonografte der Nürnberger Prozesse".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 28.03.2022, 00:00 bis 08.04.2022, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.