Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Digitalisierung Sozialer Dienste |
Semester | WS 2016/17 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 3 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Donnerstag, 13.10.2016 08:00 - 10:00, Ort: (FrSt / Haus 31 / SR 101) |
Teilnehmende | MA 120, ab 1. Semester |
SWS | 2 |
Sonstiges |
Achtung: Wichtige REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" im WINTERSEMESTER 2016/17 **************************************************************************************************************************************************************************************************************************************** Im Studiengang MA 120 Erziehungswissenschaft müssen im Modul E1 "Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns" gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt drei Lehrveranstaltungen belegt werden: davon 2 LV im Sommersemester 2016 und 1 LV im Wintersemester 2016/17 oder 1 LV beginnend im Wintersemester 2016/17 und 2 LV im Sommersemester 2017. Der Workload der drei LV ist grundsätzlich gleich angesetzt, wobei der spezifische Ablauf bzw. die Ausgestaltung der jeweiligen LV unterschiedlich ausfallen kann. Im Wintersemester 2016/17 wird die folgende Lehrveranstaltung angeboten: Vetr. Prof. Florian Eßer: Digitalisierung Sozialer Dienste“ „ -------------------------------------------------------------- LV-übergreifende Hinweise zur Studienleistung -------------------------------------------------------------- Im Modul E1 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden Lehrveranstaltungen eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Veranstaltung die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also für das WS 2016/17 zum 31. März 2017). Art und Umfang der Studienleistung werden bei gleichem Workload vom jeweiligen Veranstaltungsleiter/ der jeweiligen Veranstaltungsleiterin festgelegt und jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. ------------------ Modulprüfung ------------------ Die Modulprüfung findet am Modulende – also bspw. am Ende des WS 2016/17 – in Form einer mündlichen Prüfung statt. Näheres zu den Prüfungsmodalitäten wird in den LV rechtzeitig bekannt gegeben. Im Falle des Nicht-Bestehens der Prüfung findet eine erste Wiederholungsprüfung ebenfalls in Form einer mündlichen Prüfung statt. Sollte eine zweite (und letzte) Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen (ebenfalls als mündliche Prüfung). Alle Lehrenden, deren Veranstaltungen Sie im Modul E1 besuchen, bislang besucht haben oder im SoSe 2017 besuchen werden, nehmen E1-Prüfungen ab. Im Wintersemester 2016/17 sind dies: Florian Eßer, Teresa Behrends, Anna Fangmeyer und N.N. |