Die Vorlesung umfasst den Pflicht- und Wahlfachstoff für die erste juristische Staatsprüfung sowie den Pflichtprüfungsstoff der Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunktbereich deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 a) der SPO. Behandelt werden Gründung, Struktur und Vermögensordnung der GmbH und der AG – einschließlich des Mitbestimmungsrechts - sowie die besonderen Unternehmensformen der GmbH & Co. KG.
Es wird eine Abschlussklausur angeboten, die als Leistungsnachweis für den wirtschaftsrechtlichen Studiengang geeignet ist.