Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts. Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf den ersten drei Büchern des Bürgerlichen Gesetzbuches liegen, d.h. BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht. Im Handels- und Gesellschaftsrecht werden die wesentlichen Grundzüge vermittelt.
Die übliche Aufspaltung der vierstündigen Vorlesung in Vorlesung und Übung wird es nicht geben.
Die Klausur (1. Termin) wird zu Beginn der Semesterferien stattfinden und zwei Zeitstunden umfassen.
Bitte beachten:
Sie benötigen für die Vorlesung und die Klausur(!) die Gesetzestexte, d.h. zumindest die ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Handelsgesetzbuch und die wichtigsten Gesetze im Gesellschaftsrecht. Nähere Hinweise bekommen Sie in der ersten Veranstaltung.