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Übung: (BA-VM-S) Die Umsetzung "nationalsozialistischer Rassenhygiene" in Halle (Saale) - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Übung: (BA-VM-S) Die Umsetzung "nationalsozialistischer Rassenhygiene" in Halle (Saale)
Semester SS 2021
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 9
maximale Teilnehmendenanzahl 16
Heimat-Einrichtung Institut für Geschichte
Veranstaltungstyp Übung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 12.04.2021 13:00 - 14:30, Ort: Seminarraum 21 (32) (Raum E.04) [LuWu 2]

Themen

Einführung, GzVeN I: Vorgeschichte des „Gesetzes zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ (GzVeN), GzVeN II: Verabschiedung und der Inhalt des GzVeN, GzVeN III: Umsetzung des GzVeN, Theorie I: Grundlagen der Biografieforschung, Theorie II: Grundlagen der historischen Netzwerkanalyse, Auftakt zur Quellenforschung: Umsetzung des GzVeN in Halle (Saale), Quellenforschung I: Erste Annäherungen an die Quellenkorpora, Quellenforschung II: Transkriptionen, Quellenforschung III: Rekonstruktionen der Gerichtsprozesse, Quellenforschung IV: Potential der Biografieforschung erkunden, GzVeN IV: Ächtung des GzVeN, Abschlusssitzung

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) vom 14. Juli 1933 legalisierte die NS-Regierung die eugenische Zwangssterilisation von Menschen, bei denen durch ärztliche Begutachtung eine angebliche „Erbkrankheit“ diagnostiziert wurde. Betroffene konnten auch gegen ihren Willen sterilisiert werden.
Soziale Diagnostik spielte eine zentrale Rolle bei der rassenhygienisch begründeten Sterilisierung im Nationalsozialismus. Die Auslegung und Anwendung des Gesetzes oblag beinahe ausschließlich der Ärzteschaft: Ärzte waren Anzeigende, Antragstellende, Sachverständige, Staatsanwälte, Richter und Vollstreckende. An 205 Sterilisations- und 18 Sterilisationsobergerichten („Erbgesundheits“-Gerichten), die den Amts- und Oberlandesgerichten zugeordnet wurden, entschieden Juristen und Mediziner über die „Fortplanzungs(un)würdigkeit“ der Angeklagten. In den elf Jahren nach dem Inkrafttreten des GzVeN im Januar 1934 beschlossen sie auf dessen Grundlage die zwangsweise Sterilisation von zwischen 360.000 und 400.000 Menschen.
Auch in Halle (Saale) setzte ein Sterilisationsgericht in Zusammenarbeit mit dem Stadtgesundheitsamt, der Chirurgischen Universitätsklinik, der Universitäts-Frauenklinik und dem Evangelischen Diakonissenhaus die nationalsozialistische Sterilisationspolitik um.
Diese Umsetzung ist zentraler Inhalt dieser Übung. Mein Ziel ist, das GzVeN selbst, Opfer und TäterInnen der Zwangssterilisationen in Halle (Saale) in den Blick zu nehmen. Mithilfe erhaltener Akten des ehemaligen „Erbgesundheitsgerichtes“ können Wir zusammen vier Gerichtsverfahren vor dem „Erbgesundheitsgericht“ Halle und dem „Ergbesundheitsobergericht“ Naumburg rekonstruieren und erforschen. Dabei sprechen Wir auch über das Potential der historischen Netzwerkforschung und der Biographieforschung für die Geschichtswissenschaft.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: (BA-VM) Die Umsetzung "nationalsozialistischer Rassenhygiene" in Halle (Saale)".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 22.03.2021, 00:00 bis 12.04.2021, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.