Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Aktuelle Ansätze und Fragestellungen frühpädagogischer Forschung |
Semester | WS 2018/19 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 2 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 20 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
beteiligte Einrichtungen | Sozialpädagogik / Pädagogik der frühen Kindheit |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Freitag, 19.10.2018 08:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 7 / SR 3) |
Teilnehmende | ab 2. Semester |
Studiengänge (für) | MA 120 |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG: WICHTIGE REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS D4 „BILDUNGSFORSCHUNG DER FRÜHEN KINDHEIT“ IM WINTERSEMESTER 2018/2019 -------------------------------------- Veranstaltungsbelegung -------------------------------------- Im Studiengang MA Erziehungswissenschaft 120 müssen im Modul D4 (5 LP) gemäß geltender Prüfungsordnungen innerhalb von zwei Semestern insgesamt zwei Lehrveranstaltungen belegt werden, davon jeweils eine LV beginnend im Wintersemester 2018/19 und Sommersemester 2019 oder bereits im Sommersemester 2018 und dann im Wintersemester 2018/19. Der Lehrbereich Sozialpädagogik bietet im Wintersemester 2018/19 im Modul D4 folgende Lehrveranstaltung mit der maximalen Teilnehmer*innenanzahl von 28 Studierenden an: WS 2018/19 Dr. Katja Flämig: Aktuelle Ansätze und Fragestellungen frühpädagogischer Forschung -------------------------- Studienleistung -------------------------- Im Modul D4 muss in einer der insgesamt zwei zu belegenden Lehrveranstaltungen eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher Lehrveranstaltung der gewählten Modulvariante diese Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei dem/bei der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in binnen drei Wochen nach Vorlesungsbeginn formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt worden ist: also im WiSe 2018/19 bis zum 31. März 2019. In welcher Form die Studienleistung erbracht werden kann und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird unter Berücksichtigung des vergleichbaren Workloads in allen Modulveranstaltungen zu Beginn bekannt gegeben. -------------------------------- Modulprüfung -------------------------------- Das Modul D4 wird nach Beendigung des Studiums der zwei Lehrveranstaltungen mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung (12-15 seitigen Hausarbeit) abgeschlossen. Die Hausarbeit ist im Wintersemester 2018/19 spätestens bis zum 31.03.2019 bzw. im Sommersemester 2019 bis spätestens zum 30.09.2019 in zwei Exemplaren (1 Exemplar im Schnellhefter für den Prüfenden, 1 Exemplar geklammert oder mit Aktendulli fürs Archiv) bei dem jeweiligen Sekretariat des Prüfenden einzureichen. Mündliche Prüfungstermine liegen am Ende der entsprechenden Vorlesungszeit, bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters. Näheres zu den konkreten Prüfungsmodalitäten wird in den einzelnen Lehrveranstaltungen von den Veranstaltungsleitern rechtzeitig bekannt gegeben; die Veranstaltungsleiter sind dann zugleich die Prüfenden, mit denen alle inhaltlichen Absprachen zu treffen sind. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung ebenfalls in der abgesprochenen Form anhand eines neu ausgegebenen Themas. Sollte eine zweite (und letzte) Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Alle Lehrenden, deren Veranstaltungen Sie im Modul D4 bislang besucht haben oder im Wintersemester 2018/19 besuchen werden, nehmen diese Prüfungen ab. Dies sind: Dr. Katja Flämig, Anna Fangmeyer, Prof. Dr. Johanna Mierendorff. --------------------------------- |