General information
Course name | Seminar: Theorien und Handlungsfelder der Rehabilitationspädagogik (14-16 Uhr) |
Semester | SS 2018 |
Current number of participants | 9 |
maximum number of participants | 30 |
Home institute | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Courses type | Seminar in category Offizielle Lehrveranstaltungen |
First date | Thursday, 05.04.2018 14:00 - 16:00, Room: (FrSt / Haus 2 / SR 1) |
Participants | 2. Semester |
Studiengänge (für) | BA 90 und 180 |
SWS | 2 |
Miscellanea |
REGULARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES MODULS I „THEORIEN UND HANDLUNGDFELDER DER REHABILITATIONSPÄDAGOGIK“ IM SOMMERSEMESTER 2018 ----------------------------------------------------- BA Erziehungswissenschaften 180 ----------------------------------------------------- Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 180 müssen im Modul I (10 CP) gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern vier Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden (üblicherweise zwei Vorlesungen im Wintersemester, eine Vorlesung und ein Seminar im Sommersemester). In der Regel wird das Modul im Sommersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. ----------------------------------------------------- BA Erziehungswissenschaften 90 ----------------------------------------------------- Studierende, die ihre Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) nicht im Fach Erziehungswissenschaft schreiben, können das Modul I (5 CP) wählen, um die fehlenden CP zu erlangen. Im Studiengang BA Erziehungswissenschaft 90 müssen im Modul I (5 CP) gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) zwei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden (eine Vorlesung und ein Seminar). In der Regel wird das Modul im Sommersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. ------------------------------------------ Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ Die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die LV sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt: Vorlesungen im Wintersemester • Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik (N.N.) (Diese Vorlesung muss im Studiengang BA 180 belegt werden.) • Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen (Dr. Ines Budnik) • Interdisziplinäre Grundlagen der Sprachfähigkeit (Dr. Vera Oelze) • Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung Teil I (Prof. Dr. Georg Theunissen) • Einführung in die Lernbehindertenpädagogik Teil I (Prof. Dr. Ute Geiling) • Einführung in die Körperbehindertenpädagogik Teil I (Dr. Tanja Kinne) • Kompetenzen im Bereich Sprache; Vorlesung: Grammatik und Lexik/Semantik (N.N.) Vorlesungen im Sommersemester 2017 • Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik Teil II • Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen. Genese von Gefühls- und Verhaltensstörungen • Kompetenzen im Bereich Sprechen (Dr. Vera Oelze) (Mo 10:00 – 12:00) • Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung Teil II (Empowerment) (Prof. Dr. Georg Theunissen) (Do 08:00 – 10:00) • Einführung in die Lernbehindertenpädagogik Teil II (Prof. Dr. Ute Geiling) (D0 10:00 - 12:00) Seminare im Sommersemester 2018 Eine LV muss belegt werden. • Theorien und Handlungsfelder in der Rehabilitationspädagogik (Christina Leschin) (Do 10:00 – 12:00) • Theorien und Handlungsfelder in der Rehabilitationspädagogik (Christina Leschin) (Do 12:00 - 14:00) • Theorien und Handlungsfelder in der Rehabilitationspädagogik (Peter Thomas) (Do 14:00 – 16:00) • Theorien und Handlungsfelder in der Rehabilitationspädagogik (Peter Thomas) (Do 16:00 – 18:00) • Theorien und Handlungsfelder in der Rehabilitationspädagogik (Peter Thomas) (Mo 12:00 – 14:00) Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer_innenzahlen für die LV begrenzt sind. Wir weisen zudem alle Studierenden des BA 90 darauf hin, dass Sie nur im Rahmen der Studienordnung des BA 90 Studien‐ und Prüfungsleistungen erbringen können. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. -------------------- Studienleistung -------------------- Im Modul I muss in dem zu belegenden Seminar eine Studienleistung erbracht werden. Die Studienleistung ist bis zum Ende des Sommersemesters zu erbringen. In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. ------------------- Modulleistung ------------------- Im Modul I muss eine Prüfung in Form einer schriftlichen Klausur im Sommersemester abgelegt werden. Weitere Informationen werden am Beginn der LV (Seminar) gegeben. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung gibt es die Möglichkeit einer Wiederholung im Wintersemester 2018/19. Sollte eine zweite Wiederholungsprüfung notwendig werden, so ist diese binnen eines Jahres nach Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung abzulegen. Die Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls in Form einer Klausur abgenommen. ------------------------------- Ansprechmöglichkeiten ------------------------------- Für offene Fragen oder bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die Dozent_innen gerne in ihren Sprechstunden zur Verfügung. Während der Vorlesungszeit finden diese im Regelfall immer mittwochs von 13 bis 14 Uhr statt. Abweichungen davon sowie die Sprechzeiten während der vorlesungsfreien Zeit entnehmen Sie bitte dem Stud.IP., der Homepage oder den Aushängen. |