Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Einführung in die erziehungswissenschaftlichen Gender studies |
Semester | SS 2016 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 4 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
beteiligte Einrichtungen | Leitung des Instituts für Rehabilitationspädagogik, Leitung des Instituts für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 05.04.2016 10:00 - 12:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 2) |
Teilnehmende | ab 1. Semester |
Lernorganisation |
Regularien zur Organisation & Durchführung im Modul „Schulische Sozialisation von Kindern und Jugendlichen“ (Pflichtmodul für folgende Lehramtsstudiengänge: LAGru, LASek., LAGym.) Inhalte allgemein nach Modulhandbuch (Stand 07.07.2011): • Themen und Methoden der Kindheits- und Jugendforschung • Theorien der Sozialisation • Dimensionen sozialer Ungleichheit: soziale Lage, Geschlecht, Ethnie, Behinderung • ‚Soziales Lernen‘ in der Schule, Formen der Bearbeitung von ‚Störungen‘ und Konflikten Modulbestandteile und Angebotsturnus: Das Modul 2 geht grundsätzlich über zwei Semester. Die Studierenden können allerdings auch Vorlesung und Seminar im gleichen Semester besuchen. Der studentische Arbeitsaufwand beträgt 150 Stunden. Leistungspunkte werden nach erfolgreichem Abschluss aller Modulteile vergeben (insgesamt 5 LP). Voraussetzung für die Anmeldung zu diesem Modul 2 ist der Abschluss des Modul 1 (mit allen Modul(teil)leistungen) (vgl. Modulhandbuch). • Vorlesung (2 SWS) – Sommersemester • Seminar (2 SWS) – Winter- und Sommersemester Modulteilleistungen • Klausur (am Ende des SoSe): Studienleistung (gesonderte Anmeldung nicht erforderlich, jedoch Anmeldung zum Modul 2) - Bewertung: bestanden und nicht-bestanden - Prüfungstermin Klausur: meist in der letzten Woche des SoSe • Hausarbeit (am Ende des WiSe bzw. SoSe): 100 % der Modulnote (Anmeldung über Löwenportal) - Prüfungstermine Hausarbeit: 31.03. (WiSe) 30.09. (SoSe) – 1. Termin 01.07. (WiSe) 07.01. (SoSe) – 2. Termin 01.09. (WiSe) 30.03. (SoSe) – 3. Termin Richtlinien zur Hausarbeit Nach den Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Pädagogik (§ 6, Formen von Modulleistungen) darf die Hausarbeit einen Höchstumfang von 20 Seiten haben und muss in digitaler und Papierform eingereicht werden. Im Rahmen der LBK wurde festgelegt, dass es sich um eine 15-seitige Hausarbeit handeln muss, bei der folgende inhaltliche Richtlinien beachtet werden müssen: - Ausarbeitung einer klaren Fragestellung und Gegenstandsbestimmung (bei eigenen empirischen Arbeiten: Methodik etc.) - umfassende und systematische Darstellung und Aufbereitung des Gegenstandes der Hausarbeit (bzw. eigene empirische Ausarbeitungen) - kritische Reflexion der Grenzen, Probleme, offenen Fragen und der Potenziale der behandelten Ansätze/Studien/Positionen Richtlinien zum Layout: (anderthalbzeilig in Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt; rundherum 3 cm Rand; Blocksatz und Durchnummerierung der Seiten: Fußnoten und Anmerkungen mit geringerem Zeilenabstand; Deckblatt und Literatur zählt nicht zum Seitenumfang) |
Studiengänge (für) |
Master 120 Erziehungswissenschaft LAS/LAG/LGru Modul Schulische Sozialisation von Kindern und Jugendlichen |
SWS | 2 |
Sonstiges |
ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von MODUL C3 „ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHE THEORIEBILDUNG IN GENDERSTUDIES“ im Sommersemester 2015 und Wintersemester 2015/16 – MA Erziehungswissenschaft Im Studiengang MA Erziehungswissenschaft müssen im Modul C3 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) innerhalb von zwei Semestern (üblicherweise im Rahmen der Wahl eines Schwerpunktes im zweiten und dritten Studiensemester oder als ergänzendes Modul aus dem Wahlbereich) insgesamt zwei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden, im Normalfall davon eine LV im Sommersemester und eine LV im Wintersemester. In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. Die Wahlmöglichkeiten von LV sowie die Erbringung der Studien- und Modulleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt. ------------------------------------------ Wahl der Modulveranstaltungen ------------------------------------------ LV im Rahmen des Moduls C3: - Pia Schmid / Klemens Ketelhut: Einführung in die erziehungswissenschaftliche Genderforschung Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. -------------------- Studienleistung ------------------- Im Modul C3 muss in einer der insgesamt zwei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der/dem Lehrenden formal anzumelden und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also in diesem Sommersemester bis zum 30. September). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben. ------------------- Modulprüfung ------------------- Die Modulprüfung im Modul C3 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit der/m PrüferIn bzw. den PrüferInnen frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Hausarbeit: - Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung zu entwickeln und diese (anhand geeigneter wissenschaftlicher Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. - Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, eineinhalb Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. - Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. Weitere Informationen werden am Beginn der LV gegeben. |