Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Seminar: Autorität und Anerkennung |
Semester | WS 2017/18 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 3 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Leitung des Instituts für Pädagogik |
Veranstaltungstyp | Seminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen |
Erster Termin | Dienstag, 17.10.2017 16:00 - 18:00, Ort: (FrSt / Haus 2 / SR 1) |
Teilnehmende | MA 120 |
Sonstiges |
LEHRVERANSTALTUNGEN MODUL A1 – MA Erziehungswissenschaft – Wintersemester 2017/18 ACHTUNG! Regularien zur Organisation & Durchführung von MODUL A1 „THEORETISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT“ im WINTERSEMESTER 2017/18 – MA Erziehungswissenschaft Im Studiengang MA Erziehungswissenschaft müssen im Modul A1 gemäß geltender Prüfungsordnungen (siehe auch Modulhandbuch) im ersten Studiensemester insgesamt drei Lehrveranstaltungen (LV) belegt werden. In der Regel wird das Modul im Wintersemester mit der Modulprüfung abgeschlossen. Die Wahlmöglichkeiten von LV sowie die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die folgenden Festlegungen geregelt. Wahl der Modulveranstaltungen LV im Rahmen des Moduls A1: • Behm, Britta: Was weiß die Historische Bildungsforschung von der Geschichte des „Wissens“? Grundlagentexte aus Wissenssoziologie und Wissensgeschichte sowie Fallbeispiele • Daryan, Nika: (Hypersphärische) Körper-Welt-Relation • Schröder, Sabrina: Autorität und Anerkennung Grundsätzlich ist die Wahl der LV den Studierenden überlassen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer_innenzahlen für die LV begrenzt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden regelmäßig an der LV teilnehmen. Studienleistung MA Erziehungswissenschaft Im Modul A1 muss in einer der insgesamt drei zu belegenden LV eine Studienleistung erbracht werden. Die Entscheidung, in welcher der gewählten LV die Studienleistung erbracht wird, liegt im Ermessen der Studierenden. Allerdings ist die Studienleistung bei der_dem Lehrenden formal anzumelden und bis zum Ende des Wintersemesters zu erbringen, in dem diese angezeigt wurde (also bis zum 31.03.2018). In welchen Formen die Studienleistungen erbracht werden können und welche Regelungen für deren Erbringung gelten, wird in den Veranstaltungen zu Beginn des Wintersemesters bekanntgegeben. Modulprüfung MA Erziehungswissenschaft Die Modulprüfung im Modul A1 kann als mündliche Prüfung oder als Hausarbeit durchgeführt werden. Mündliche Prüfung Eine mündliche Prüfung dauert 25 Minuten und beinhaltet zwei Themen, die aus dem inhaltlichen Spektrum des gesamten Moduls in Absprache mit der_m Prüfer_in frei gewählt werden können. Weitere Informationen hierzu werden in den LV zu Beginn des Wintersemesters bekanntgegeben. Hausarbeit Die Abgabefrist für die Hausarbeit läuft im Regelfall bis zum 31.03.2018. Die Aufgabe besteht darin, eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln und diese (anhand geeigneter – wissenschaftlicher – Literatur) zu bearbeiten. Die Themenstellung soll sich an Themen aus dem inhaltlichen Spektrum des Moduls bzw. an den Themen der von Ihnen besuchten Seminare orientieren. Der Umfang der Arbeit soll zwischen 12 und 15 Seiten (Schrift 12 Punkt, 1,5 Zeilen Zeilenabstand, Literaturverzeichnis zählt nicht mit, einheitliche Zitierweise beachten) betragen. Die Seitenangaben sind als Richtwert zu verstehen. Die Vorabsprache der Themen ist ein konstitutiver Bestandteil der Modulleistung. Nicht abgesprochene Themen werden nicht akzeptiert. Es ist sinnvoll, möglichst bald die Sprechstunden der möglichen Betreuungspersonen bzw. Prüfenden zu nutzen: Weitere Informationen werden am Beginn der LV im Wintersemester gegeben. |