Die Vorlesung behandelt die Besteuerung des in einem Unternehmen erwirtschafteten Gewinns. Ausgehend von der Rechtsformabhängigkeit der Ertragsteuern werden die Besteuerung der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter nach dem Einkommensteuerrecht sowie die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner besprochen.
Schließlich werden die Grundzüge des Gewerbesteuerrechts erarbeitet.
Die Vorlesung richtet sich an Studierende, die den Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gewählt haben, und an die Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht.
Für diese wird eine Abschlussklausur angeboten.