Die Vorlesung schließt sich direkt an die Vorlesung Schuldrecht I an. Sie beginnt mit den verschiedenen Vertragsformen, durch die die Beteiligung Dritter und weiterer Personen am Schuldverhältnis geregelt werden kann (Vertrag zugunsten Dritter, Gläubigerwechsel, Schuldübernahme, Gläubiger- und Schuldnermehrheiten). Weiter werden aus dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse die Grundstrukturen des Rechts der Geschäftsführung ohne Auftrag und der ungerechtfertigten Bereicherung dargestellt.