Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, wenngleich dieses Recht global gesehen nicht gleichermaßen geachtet wird. Aktuelle Konfliktfelder im Bereich religiöser Intoleranz zeigen sich u.a. in den jüngsten antichristlichen Auseinandersetzungen in Alexandria oder Bagdad. Dennoch sind nicht nur Christen Opfer religiös motivierter Verfolgung. Derartige Diskriminierungen betreffen Angehörige jeder Religion.
Wer aber entscheidet, welches die „wahre“ oder „falsche“ Religion ist? Der Staat, die Gesellschaft oder die Kirche? Oder doch das Individuum? - Die Katholische Kirche hat 1965 mit dem Konzilsdokument Dignitatis Humanae die „persönliche Freiheit in Glaubensfragen“ als unverrückbares Grundrecht festgehalten. Das Konzil verteidigt, dass Gott sich in Jesus Christus in unüberbietbarer Weise geoffenbart hat. Dennoch gesteht die Kirche mit diesem bedeutenden Dokument jedem Menschen die Freiheit ein, die Wahrheit zu suchen und dabei auch irren zu können.
Das Seminar wendet sich auf dem Hintergrund von Dignitatis Humanae der gegenwärtigen Problematik der Religionsfreiheit zu. Dabei gilt es zunächst grundlegende Aspekte wie das Offenbarungsverständnis oder das Verständnis von Wahrheit, Toleranz und Irrtum zu klären. Zudem wird die Religionsfreiheit im geschichtlichen Kontext betrachtet. Im Weiteren werden die zentralen Inhalte der Konzilserklärung Dignitatis Humanae vorgestellt und diskutiert. Den Abschluss des Seminars bilden die nachkonziliaren Entwicklungen, so die Wirkungsgeschichte von DH und insbesondere die neueren Debatten zur Religionsfreiheit. Dabei sollen aktuelle Brennpunkte (Burka-Verbote, Schulgebet, Moscheebau, Kreuz im Klassenzimmer ect.) in den Blick genommen und diskutiert werden.
Diese Lehrveranstaltung kann im Studiengang Lehramt an Gymnasien für das Modul Fundamentaltheologie I sowie II eingebracht werden.