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Vorlesung: Mediation - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Mediation
Semester SS 2010
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 1
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich, Juristischer Bereich - Law School
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Donnerstag, 29.04.2010 09:00 - 16:00
Sonstiges Die Teilnehmerlisten zur verbindlichen Anmeldung liegen ab Montag, den 02. März 2010, im Dekanat/Prüfungsamt aus.

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Donnerstag, 29.04.2010 09:00 - 16:00
(Amtsgericht Halle)
Freitag, 30.04.2010 09:00 - 16:00

Kommentar/Beschreibung

Ziel der Veranstaltung:
Vermittlung der Grundlagen von Mediation, Anwendungsbereiche der Mediation, Alternative Konfliktbehandlungsmethode kennen lernen

Inhalt der Veranstaltung:

Theorie:
Grundlagenkenntnisse im „individuellen Konfliktmanagement“ (Soziale Konflikte, Konflikteskalation, Konfliktbehandlungsmöglichkeiten), Philosophie der Mediation, Herkommen und jüngere Geschichte der Mediation, Prinzipien praktischer Mediation.

Praxis:
Übungen zum Verständnis von Kommunikation und mediativen Aufgaben, Rollenspiele.

Erläuterungen:
Die Mediation ist eine Möglichkeit, mit sozialen Konflikten umzugehen. Sie ermöglicht (bestenfalls) einen unmittelbaren und konstruktiv gestalteten kommunikativen Prozess in einer persönlichen Atmosphäre. Vermittelnd führt der Mediator die Beteiligten durch diesen Kommunikationsprozess, bewahrt oder holt sie ggf. aus „Kommunikationsfallen“ heraus und begleitet die Konfliktbeteiligten allparteilich. Auf diese Weise können die Konfliktparteien (wieder) einen Zugang füreinander finden, um ihre geschäftliche, private oder sonstige Beziehung, in der sie sich befinden und „festgebissen“ haben, wieder eigenverantwortlich und zufrieden stellend zu gestalten. Die Konfliktbeteiligten suchen den Mediator als Dritten nicht (mehr) auf, damit dieser den Konflikt nach seinem eigenen Maßstab entscheidet. In diesem Falle wäre der Dritte ein Richter, an den sie ihre Problemlösung delegieren. Sie suchen den Mediator auf, um Hilfe zur Selbsthilfe zu erhalten. Von einem Mediator werden schon allein deswegen andere Qualitäten und Kompetenzen verlangt als von einem Richter.

Soweit (anwaltliche) Juristen als Konfliktberater oder gar als Mediatoren zu einem Konflikt gerufen werden, ist es ganz entscheidend, dass sie diese Grenzen ihres Auftrags (aner)kennen. In der Mediation ist es bspw. an und für sich nicht erforderlich, das Recht als Entscheidungsmaßstab oder -hilfe heranzuziehen. Für einen juristisch gebildeten Mediator ist das nur schwer einsehbar und noch schwerer praktisch zu beachten. Ein Verständnis für diese strukturellen Unterschiede soll das Seminar vermitteln.

Die Mediation wird zunehmend auch im öffentlichen Sektor bedeutend werden. Dem Staat kommt hier einerseits die Aufgabe zu, selbst zu vermitteln, andererseits aber auch, sich selbst in einer Mediation als Konfliktbeteiligter mit den „Gegnern“ auseinandersetzend zusammenzusetzen (Kooperative Konfliktbearbeitung). Die Anwesenheit und Hilfe eines Mediators sind für derartige Amtswalter ungewohnt und bedürfen ihrerseits Kenntnisse, damit Verständnis und Akzeptanz entwickelt werden können. Das Seminar wird deshalb auch auf die spezifischen Probleme einer Mediation im öffentlichen Sektor eingehen.

Vorbereitung:
Es lohnt sich, sich mit dem Handuch der Mediation von Haft/von Schlieffen (Hrsg.) auf die Veranstaltung vorzubereiten. Dabei können die Kapitel nach eigenen Wünschen ausgewählt werden. Im Übrigen sind in der juristischen Literatur diverse Aufsätze in Fach- und Ausbildungszeitschriften erschienen, die freilich eine mehr oder minder juristische Perspektive auf die Mediation bieten. Hervorzuheben ist jedenfalls der Aufsatz von Sarhan JZ 2008, 280 ff. sowie von Härtel JZ 2005, 753 ff.