Gegenstand der Lehrveranstaltung ist die Lösung von zivilrechtlichen Fällen. Dazu wird zunächst eine Hausarbeit gestellt (Ausgabe/Veröffentlichung im Internet am 05.02.10). Diese ist spätestens am 07.04.10 am Lehrstuhl des Veranstalters abzugeben (bei Postversand ist das Datum des Poststempels entscheidend). In jedem wöchentlichen Termin werden Fälle gelöst und besprochen (Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit erfolgen voraussichtlich am 06.05.10). Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse des Allgemeinen Teils sowie des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts des BGB voraus.
Literatur:
J. Braun, Der Zivilrechtsfall. Klausurenlehre für Anfänger und Fortgeschrittene, 3. Aufl., München 2006; U. Diederichsen / G. Wagner, Die BGB-Klausur, 9. Aufl., München 1998;
J. Eltzschig / J. Wenzel, Die Anfängerklausur im BGB. Kernprobleme des Allgemeinen Teils in der Fallbearbeitung, 2. Aufl., Berlin/Heidelberg 2005; D. Medicus, Bürgerliches Recht, 21. Aufl., Köln/Berlin/Bonn/München 2007; L. Michalski, Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger. Methodik der Fallbearbeitung. Klausuren und Hausarbeiten mit Musterlösungen,
3. Aufl., Köln/Berlin/Bonn/München 2007, Th. M. J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 2. Aufl., München 2002; D. Olzen / R. Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre mit Fallrepetitorium, 4. Aufl., Köln/Berlin/Bonn/München 2003.