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Vorlesung: Sozialrecht II/ III - Gesundheitsrechtliche Strukturen des Sozialrechts II: Versicherungsrechtliche Strukturen/ III: Recht der Leistungserbringung - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Sozialrecht II/ III - Gesundheitsrechtliche Strukturen des Sozialrechts II: Versicherungsrechtliche Strukturen/ III: Recht der Leistungserbringung
Semester WS 2009/10
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 4
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Hans-Wolfhard Kohte
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich, IDZ Medizin Ethik Recht (MER)
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Dienstag, 06.10.2009 16:15 - 17:45
Sonstiges Achtung! Es handelt sich bei dieser Veranstaltung nicht um das Modul "Grundlagen der Rechtswissenschaft" für BA 180 Gesundheits- und Pflegewissenschaften.

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Dienstag: 16:15 - 17:45, wöchentlich(15x)

Studienbereiche

Kommentar/Beschreibung

Sozialrecht II - Versicherungsrechtliche Strukturen

In dieser Lehrveranstaltung stehen die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Kreis der versicherten Personen, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vorgestellt. Dies gibt zugleich Gelegenheit, anhand aktueller Fälle z.B. den Krankheitsbegriff, die Leistungserbringung bei neuen Behandlungsmethoden und die Bestimmungen zur Selbstbeteiligung der Patienten, aber auch den Stellenwert von Prävention und Rehabilitation in der GKV zu erörtern. Thematisiert werden sowohl die letzten Änderungen des SGB V durch das GKV-WSG als auch die des SGB XI durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, denn 2. Schwerpunkt der Lehrveranstaltung wird das Leistungsrecht der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Daher werden in der Vorlesung auch das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Kreis der versicherten Personen sowie die Regeln der Pflegebedürftigkeit und der Umfang der gesetzlichen Leistungen vorgestellt. Auf die aktuelle Diskussion um die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird eingegangen.


Die Vorlesung gehört zu den Grundveranstaltungen für den Schwerpunktbereich Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht und für den Aufbaustudiengang Medizin-Ethik-Recht. Sie findet vom 06.10. bis zum 24.11. zweistündig statt.

Zum Semesterabschluss wird eine gemeinsame Klausur mit der Veranstaltung Sozialrecht I, IV und III angeboten.

Hinweise zu möglichen Lehrbüchern werden in der ersten Veranstaltung gegeben; unverzichtbar ist eine aktuelle Ausgabe des dtv-Bands Sozialgesetze dtv 5024.

Sozialrecht III - Recht der Leistungserbringung

Diese Veranstaltung beginnt im direkten Anschluss an Sozialrecht II, d.h. am 1.12. und endet am 2.2.2010 mit dem Vorlesungsende.
In dieser Lehrveranstaltung wird ausführlich die Leistungserbringung vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung erläutert. Die Organisation sowohl der Krankenkassen als auch der Vertragsärzte und anderer Leistungserbringer wird dargestellt. Im Mittelpunkt steht das System der Normenverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und der dazugehörigen Schiedsstellen. Weiter werden auch die Verträge mit den sonstigen Leistungserbringern und die Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutert. Die Leistungserbringung und Qualitätssicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der medizinischen Rehabilitation werden sowohl in ihren Gemeinsamkeiten als auch in ihren Besonderheiten ergänzend dargestellt. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Bedeutung des Wirtschaftsrechts, vor allem des europäischen Wirtschaftsrechts, für die Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Selbstverständlich werden auch die Änderungen durch das GKV-WSG aus dem Jahr 2007 und das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 in der Lehrveranstaltung erläutert und zur Diskussion gestellt.

Im Anschluss wird eine gemeinsame Klausur mit der Vorlesung Sozialrecht I, II und IV angeboten.
Der Inhalt dieser Veranstaltung gehört zu den Kerngebieten im Aufbaustudiengang Medizin-Ethik-Recht; es wird angestrebt, praktische Erfahrungen in die Lehre zu integrieren.