In der Vorlesung werden die Studierenden mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht, welche die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der Völkerrechtsordnung sowie dem Prozess der europäischen Integration bestimmen. Den Schwerpunkt bilden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der so genannten „auswärtigen Gewalt“ der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Position als Subjekt des Völkerrechts, als Mitglied der Europäischen Union und als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorlesung richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft im 3. Fachsemester. Es werden daher auch keinerlei Vorkenntnisse im Völker- und Europarecht vorausgesetzt.