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Vorlesung: Arbeitsrecht II - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Arbeitsrecht II
Untertitel Vertiefung
Semester SS 2015
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 15
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Katja Nebe
beteiligte Einrichtungen Juristischer Bereich - Law School
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 13.04.2015 10:00 - 12:00

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Montag: 10:00 - 12:00, wöchentlich(12x)
Dienstag, 04.08.2015 10:00 - 12:00
Mittwoch, 16.09.2015 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Die Veranstaltung baut auf dem im Wintersemester in der Vorlesung Arbeitsrecht vermittelten systematischen Überblick auf. Sie soll arbeitsrechtliches Wissen auffrischen, dient jedoch vorrangig dazu, die aktuellen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts zu vertiefen. Behandelt werden etwa aktuelle Themen aus der Betriebsverfassung, dem Arbeitskampfrecht und Tarifrecht ebenso wie Fragen des Diskriminierungsschutzes, der Leiharbeit, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Befristung, der Vereinbarkeit Familie und Beruf sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bezüge zum europäischen und transnationalen Arbeitsrecht werden dargestellt. Eine aktuelle Gesetzessammlung - z.B. Beck-Texte im dtv oder Kittner/Deinert (Hrsg.), Arbeits- und Sozialordnung - ist unverzichtbar.

In der ersten Hälfte der Vorlesung wird Dr. Martina Ahrendt, Richterin im 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts, das kollektive Arbeitsrechts behandeln. Die zweite Hälfte der Vorlesung wird dann Professorin Katja Nebe betreuen und sich vorrangig dem individuellen Arbeitsrecht widmen. Die Vorlesungsthemen sind abgestimmt mit der Vorlesung „Sozialrecht I/IV“ und der Vorlesung „Arbeitsrecht im Personalwesen“. Soweit von den Studierenden gewünscht soll eine Exkursion zum BAG stattfinden.

Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Juristischen Bereichs ab dem 6. Semester und an Studierende im Wirtschaftswissenschaftlichen Bereich mit dem Wahlfach „Wirtschaftsrecht“ sowie an die Teilnehmer der Masterstudiengänge „Human Resources Management“ und „Business Law and Economic Law“ und des bisherigen wirtschaftsrechtlichen Studiengangs; für diese Gruppen wird bei Bedarf auch eine Abschlussklausur angeboten. Im Übrigen wendet sich die Vorlesung vor allem an diejenigen, die sich für die Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ sowie „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ interessieren.