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Vorlesung: Wettbewerbsrecht - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Wettbewerbsrecht
Semester SS 2016
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 10
Heimat-Einrichtung Juristischer Bereich - Law School
beteiligte Einrichtungen Institut für Wirtschaftsrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Freitag, 22.04.2016 10:00 - 12:30
SWS 2

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Freitag, 22.04.2016 10:00 - 12:30
Freitag, 22.04.2016 13:30 - 15:45
Freitag, 29.04.2016 09:30 - 12:00
Freitag, 29.04.2016 13:00 - 15:15
Freitag, 03.06.2016 09:30 - 12:00
Freitag, 03.06.2016 13:00 - 15:15
Freitag, 24.06.2016 09:30 - 12:00
Freitag, 24.06.2016 13:00 - 15:15
Freitag, 01.07.2016 09:30 - 12:00
Freitag, 01.07.2016 13:00 - 15:15
(HS AudiMax)
Freitag, 22.07.2016 10:00 - 13:00
(HS XX)
Freitag, 16.09.2016 10:00 - 13:00

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung befasst sich mit den Vorschriften des UWG, seinen europarechtlichen Implikationen und der aktuellen Entwicklung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs einschließlich des am 15.12.2015 verabschiedeten Reformpaketes.

Das in wirtschaftsrechtlicher Hinsicht sehr praxisrelevante Rechtsgebiet betrifft unter anderem die Bereiche Werbung, Marketing, Unternehmenskommunikation sowie alle sondergesetzlich nicht geregelten Fälle des Schutzes vor Nachahmungen und des Schutzes von Know-how. Umfasst sind zum Beispiel die vergleichende Werbung, die unlautere Beeinflussung von Kunden, die Zulässigkeit von Gewinnspielen, Kundenbindungsprogramme, neue Marketingmethoden auch im Internet und die Zulässigkeit von Incentives für Kunden
(Hospitality) sowie der Schutz und die Verteidigung gegen Betriebsspionage. Gegenstand der Vorlesung werden auch die lauterkeitsrechtlichen Aspekte von Social Media sein.

In der Vorlesung werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen das UWG und die Fragen der außergerichtlichen (z.B. Abmahnung) und gerichtlichen Rechtsdurchsetzung (z. B.
einstweilige Verfügung) behandelt.

Neben der Wissensvermittlung im Hinblick auf die oben genannten Themen liegt ein Schwerpunkt der Veranstaltung auch in der aktiven Diskussion aller Teilnehmer über
wettbewerbsrechtliche Argumente und die für eine interessengerechte Abwägung erforderlichen
Gesichtspunkte von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung.

Es handelt sich um eine Veranstaltung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 (Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht). Sie schließt mit einer Klausur ab. Die
Vorlesung richtet sich außerdem an Studierende des wirtschaftsrechtlichen Studienganges.