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Vorlesung: Arbeitsrecht II - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Arbeitsrecht II
Untertitel (Vertiefung)
Semester SS 2014
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 9
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Hans-Wolfhard Kohte
beteiligte Einrichtungen Juristischer Bereich - Law School
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 09.04.2014 10:00 - 13:00
SWS 2
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre/lehrveranstaltungen/schwerpunktbereiche/arbeitsrecht_ii__vertiefung_/

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Mittwoch: 10:00 - 13:00, wöchentlich(15x)
Donnerstag, 07.08.2014 10:00 - 12:00
Mittwoch, 17.09.2014 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Nachdem im Winter in der Vorlesung Arbeitsrecht I ein systematischer Überblick über die Grundlagen des Arbeitsrechts gegeben worden ist, werden im Sommersemester aktuelle Themen aus Politik und Rechtsprechung eingebracht und zur Diskussion gestellt. Die Vorlesung wird am Anfang und Ende eingerahmt vom Thema Mindestlohn, denn die neue Bundesregierung will dieses wichtige Gesetzesvorhaben vor Ostern in den Bundestag einbringen und möglichst bis zum Sommer das Gesetzgebungsverfahren abschließen.

In der ersten Hälfte der Vorlesung wird Professor Bepler, bis vor kurzem Vorsitzender des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts, der für das Tarifvertragsrecht zuständig ist, aktuelle Fragen des kollektiven Arbeitsrechts erörtern. Er beginnt mit dem Recht der Betriebsratswahlen, die turnusmäßig im Frühjahr 2014 stattfinden. Im Mittelpunkt steht dann die Vertiefung des Tarifvertragsrechts, das auch im Herbst auf dem Deutschen Juristentag (DJT) diskutiert wird, sowie aktuellen Entscheidungen des BAG zum Arbeitskampfrecht. Die zweite Hälfte der Vorlesung wird dann Herr Kohte betreuen. Er beginnt mit derzeit umstrittenen Fragen der Befristung und dem in der Gesetzgebung und Rechtsprechung aktuellen Thema der Arbeitnehmerüberlassung und Fremdfirmenbeschäftigung. Ausführlich werden dann Fragen der betrieblichen Gesundheitspolitik diskutiert, die sich auf Arbeitszeit, Stress am Arbeitsplatz und das Recht behinderter Menschen beziehen. Diese Themen sind abgestimmt mit der Vorlesung „Sozialrecht I/IV“ und der geplanten Vorlesung „Arbeitsrecht im Personalwesen“. In der ersten Woche werden wir diskutieren, ob eine Exkursion zum BAG stattfinden soll.
Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Juristischen Bereichs ab dem 6. Semester und an Studierende im Wirtschaftswissenschaftlichen Bereich mit dem Wahlfach „Wirtschaftsrecht“ sowie an die Teilnehmer der Masterstudiengänge „Human Resources Management“ und „Business Law and Economic Law“ und des bisherigen wirtschaftsrechtlichen Studiengangs; für diese Gruppen wird bei Bedarf auch eine Abschlussklausur angeboten. Im Übrigen wendet sich die Vorlesung vor allem an diejenigen, die sich für die Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ sowie „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ interessieren.