Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende des Schwerpunktbereichs „Deutsches und Europäisches Wirtschafts-recht“. Auch Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht können einen Seminarschein erwerben.
Über die erfolgreiche Teilnahme wird je nach Themenwahl ein Leistungsnachweis für den Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht erteilt.
Der Leistungsstand der Teilnehmer wird bei der Vergabe der Themen berücksichtigt.
Folgende Themen können bearbeitet werden:
1. Das fehlerhaft bestellte Organ oder Organmitglied einer AG
2. Das faktische Organ einer GmbH
3. Der Richtlinienvorschlag zur Societas Unius Personae
4. Der besondere Vertreter im Aktien- und GmbH-Recht – Aufgaben, Rechte und Pflichten
5. Die haftungsrechtlichen Folgen fehlerhafter Buchführung und Bilanzierung
6. Voraussetzungen und Grenzen einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO
7. Der Rechtsfolgenanspruch des BVerfG im Falle der Gleichheitswidrigkeit von Steuergesetzen
8. Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
9. Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen aufgrund von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen
10. Die Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke
11. Die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten
12. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Berufsausbildung
13. Die Besteuerung stiller Reserven nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 EStG
14. Die korrespondierende Bilanzierung bei Mitunternehmer-schaften
Vorbesprechung und Themenvergabe finden statt am:
Dienstag, den 3. Februar 2015
15.00 Uhr
in der Dozentenbibliothek Zivilrecht