Die Vorlesung richtet sich an alle Studierenden, die sich für das Gesellschaftsrecht besonders interessieren, vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gewählt haben. Die Veranstaltung bildet die Grundlage für die im Sommersemester angebotene Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“, ihr Inhalt deckt aber auch den Pflichtprüfungsstoff i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 b JAPrVO ab.
Die Vorlesung behandelt die rechtlichen Strukturtypen der GbR, der OHG, der KG und der stillen Gesellschaft. Dargestellt werden jeweils die Gründung der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, das Außenrecht der einzelnen Gesellschaftsformen, der Wechsel im Gesellschafterbestand sowie die Folgen der Beendigung der Personengesellschaft.
Für die Teilnehmer des Studiengangs Wirtschaftsrecht und die in Betracht kommenden betriebswirtschaftlichen Studiengänge wird eine Abschlussklausur angeboten.