Die Haftung für Behandlungsschäden ist das praktisch häufigste Problem des Medizinrechts. Sie stützt sich entweder darauf, dass das ärztliche Handeln fehlerhaft war oder dass es, vor allem wegen fehlender oder unzureichender Aufklärung, an einer wirksamen Einwilligung des Patienten fehlt. Beides kann zu einer Haftung wegen Verletzung einer Vertragspflicht oder wegen Verletzung von Körper und Gesundheit führen. In der Veranstaltung soll anhand ausgewählter Fälle die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Gebiet erarbeitet und gewürdigt werden. Eingeschlossen werden die Grundlagen des Behandlungsvertrages, die Haftung für Personal sowie Beweis- und Schadensprob-leme.