Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über das Wirtschaftsstrafrecht und das wirtschaftsrechtlich relevante Bußgeldrecht. Dabei werden wirtschaftsstrafrechtlich problematische Fragen des Allgemeinen Teils wie § 14 StGB oder Fragen der Blankettstrafgesetzgebung anhand wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände erläutert. Im Bußgeldrecht bilden §§ 30, 130 OWiG einen Schwerpunkt.
Pflichtfach im Schwerpunktbereich 4 „Kriminalwissenschaften“.