Die Vorlesung umfaßt den steuerrechtlichen Pflichtprüfungsstoff der Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunkt deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht. Sie behandelt die historischen Grundlagen und die Prinzipien der Besteuerung ebenso wie die Grundzüge der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer.