Lehrveranstaltung im Wahlbereich "Öffentliches Wirtschaftsrecht", des Schwerpunktbereichs "Staat und Verwaltung" sowie Kernfach im Studiengang Wirtschaftsrecht.
Die Vorlesung gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und Kontrollmechanismen für die staatliche und private wirtschaftliche Betätigung. Behandelt wird im Schwerpunkt das allgemeine Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie europarechtlichen und internationalrechtlichen Bezüge. Weiterhin wird die zentrale Querschnittsmaterie des allgemeinen Gewerberechts Gegenstand der Veranstaltung sein.