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Vorlesung: Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
Semester WS 2013/14
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 59
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Heiner Lück
beteiligte Einrichtungen Juristischer Bereich - Law School
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Freitag, 18.10.2013 10:00 - 12:00
Teilnehmende ab 1. Semester
SWS 2
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre/lehrveranstaltungen/grundlagenfaecher/rechts-_u._verfassungsgeschichte/

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Freitag: 10:00 - 12:00, wöchentlich(14x)
Mittwoch, 12.02.2014 09:30 - 12:30
Mittwoch, 12.02.2014 09:30 - 12:30
Mittwoch, 12.02.2014 09:30 - 12:30
Mittwoch, 26.03.2014 09:30 - 12:30

Kommentar/Beschreibung

Warum durften die Eltern von Hänsel und Gretel ihre Kinder aussetzen? Warum darf gerade der zuerst mahlen, der als erster die Mühle erreicht? Seit wann werden Hexen nicht mehr verbrannt? Schneewittchen war bei sieben Zwergen; der tüchtige Schneider erschlug sieben (Fliegen) auf einen Streich – und noch heute werden sieben Personen benötigt, um einen Verein zu gründen. Warum mussten Erhängte solange am Galgen bleiben, bis sie von den Vögeln aufgefressen waren? Halten wir vielleicht noch heute jemand für „vogelfrei“ oder „brechen wir den Stab“ über jemanden, vielleicht voreilig? Wie kam es, dass einer für den anderen „seine Hand ins Feuer legte“?
Neben Antworten auf diese Fragen vermittelt die Vorlesung einen Teil der examensrelevanten geschichtlichen Grundlagen des Rechts (§ 5a II 3 Deutsches Richtergesetz). Am Ende des Semesters wird eine Zwischenprüfungsklausur (§ 9 II JAPrVO LSA) angeboten.
Gegenstand ist ein Überblick über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte vom frühen Mittelalter bis in die neuere Zeit, wobei die Entwicklung von Strafrecht und Strafprozess (u. a. die Hexenprozesse) besondere Berücksichtigung finden wird. Schwerpunktmäßig werden behandelt: die Verfassung des mittelalterlichen deutschen Reiches, die mittelalterliche Rechtsordnung, archaische Konfliktlösungsmechanismen (Rache, Fehde, Sühne, Buße), Herausbildung des „öffentlichen“ Strafprozesses (Inquisitionsprozess), die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts und die grundlegenden Wandlungen im Recht der frühen Neuzeit.
Die Vorlesung richtet sich auch an Studierende historischer und philologischer Disziplinen mit dem Schwerpunkt Mittelalter/frühe Neuzeit.

Literatur: A. Erler/E. Kaufmann (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., Berlin 1971-1998; A. Cordes/H. Lück/D. Werkmüller (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl., Berlin 2008 ff. (bisher erschienen: Bd. 1 und 2); K. Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1: Bis 1250, 13. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; ders./A. Cordes/K. Nehlsen-von Stryk: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 2: 1250-1650, 9. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; K. Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650, 5. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; H. Lück: Über den Sachsenspiegel. Entstehung, Inhalt und Wirkung des Rechtsbuches, 3. Aufl., Wettin-Löbejün 2013; S. Meder: Rechtsgeschichte. Eine Einführung, 4. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2011; H. Mitteis/H. Lieberich: Deutsche Rechtsgeschichte, 19. Aufl., München 1992; H. Rüping/G. Jerouschek: Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 6. Aufl., München 2011; H. Schlosser: Neuere Europäische Rechtsgeschichte. Privat- und Strafrecht vom Mittelalter bis zur Moderne, München 2012; R. Schmidt-Wiegand (Hg.): Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Ein Lexikon, München 2002; D. Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 6. Aufl., München 2009.