Die Übungen sind auf den Erwerb des Leistungsnachweises im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sinne von § 9 Abs. 3 JAPrVO LSA 2003 gerichtet. Sie werden insbesondere für jene Studentinnen und Studenten durchgeführt, die an der zivilrechtlichen Fallpraxis in den vorangegangenen Semestern teilgenommen haben. Gestellt werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren. Der Schein wird erteilt, wenn die Hausarbeit und mindestens eine Klausur positiv bewertet wurden. „Teilleistungen“ (eine Hausarbeit oder eine Klausur aus vorangegangenen Übungen für Fortgeschrittene) werden angerechnet.
Literatur:
J. Braun, Der Zivilrechtsfall. Klausurenlehre für Anfänger und Fortgeschrittene, 3. Aufl., München 2006; U. Diederichsen / G. Wagner, Die BGB-Klausur, 9. Aufl., München 1998; D. Medicus, Bürgerliches Recht. Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung, 21. Aufl., Köln u.a. 2007; D. Olzen / R. Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre mit Fallrepetitorium, 4. Aufl., Köln u. a. 2003.