Die Vorlesung führt in die Grundlagen des Europarechts ein und widmet sich insbesondere dem “Europäischen Verfassungsrecht” nach „Lissabon“ 2009. Gegenstände sind v. a. die Geschichte der europäischen Einigung, die EG/EU im Kontext der anderen Internationalen Organisationen, das “Drei Säulen-Modell” der EG/EU, die wichtigsten Verfassungstexte der EG/EU, die Organe der Europäischen Gemeinschaft, ihre Verfahrensweise, die Finanzierung der EG/EU, die Rechtsquellen des Europarechts, Außenkompetenzen der EG/EU, Assoziierung und Beitritt zur EU.
Die Darstellung der Grundfreiheiten und der einzelnen Politikbereiche der EG/EU ist der Vorlesung “Europarecht II” vorbehalten, die jeweils im Wintersemester durchgeführt wird.
Literatur: dtv-Europarecht, Völker- und Europarecht Textsammlung Verlag C.F. Müller, jeweils neueste Auflagen.
M. Herdegen, Europarecht, neueste A., Beck-Grundrisse; R. Streinz, Europarecht, neueste A., Schwerpunkte C.F. Müller. Weitere Literatur zum Europarecht wird in der Vorlesung besprochen.