In § 2 Abs. 2 SGB I wird herausgestellt, dass das Sozialrecht der Verwirklichung sozialer Rechte dient. Daher spielen die gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung sozialer Rechte eine besonders große Rolle. Die Veranstaltung behandelt daher sowohl das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, das in einem eigenständigen Gesetzbuch, dem SGB X geregelt ist, als auch das sozialgerichtliche Verfahren, das im SGG normiert ist.
Die Veranstaltung orientiert sich an praktischen Beispielen; im Rahmen dieser Veranstaltung wird eine Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung im Justizzentrum in Halle erfolgen, um einen konkreten Einblick in die sozialgerichtliche Praxis zu erhalten. Der Gerichtstermin wird voraussichtlich am 19.01.2012 stattfinden. Es wird angestrebt, einen Einblick in die Mediation im sozialgerichtlichen Verfahren zu geben. Damit wird die bereits bisher realisierte Kooperation zwischen Fakultät und Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt fortgesetzt.Die Veranstaltung ist geeignet für die beiden Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ sowie „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“. Die Veranstaltung ist auch für Studierende des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht geeignet.
Die Veranstaltung wird in der Regel 14-tägig erfolgen und beginnt am 17. Oktober 2011.