Die Grundzüge des Staatshaftungsrechts gehören zum Pflichtstoff im ersten Staatsexamen; zugleich besitzt es hohe Praxisrelevanz. Die Vorlesung behandelt das Staatshaftungsrecht ausgehend von seinen verfassungs- und zivilrechtlichen Grundlagen und bietet einen Überblick über die verschiedenen Anspruchsgrundlagen.