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Vorlesung: Taktik der Strafverteidigung - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Taktik der Strafverteidigung
Untertitel Praxis der Strafverteidigung
Semester SS 2010
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 0
Heimat-Einrichtung Dekanat Juristischer Bereich
beteiligte Einrichtungen Juristischer Bereich - Law School
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Samstag, 19.06.2010 09:00 - 16:00

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Samstag, 19.06.2010 09:00 - 16:00
Samstag, 26.06.2010 09:00 - 16:00

Kommentar/Beschreibung

Die Vorlesung ist bestimmt für Studierende, die den Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften wählen möchten. Der vorhergehende Besuch der strafrechtlichen Grundlagenveranstaltungen sowie der Vorlesung über Strafprozessrecht erleichtert das Verständnis. Die
Vorlesung soll einen Eindruck vermitteln über die scheinbar widersprüchlichen Fähigkeiten, die ein Strafverteidiger haben sollte. Der Mandant – also ein Beschuldigter – möchte in seinem Verteidiger einen loyalen und mitfühlenden Helfer sehen. Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber sollte der Anwalt als seriöses Organ der Rechtspflege auftreten, darf sich also keinesfalls als distanzloser „Kumpan“ seines Mandanten präsentieren.
Wie ist dieser Spagat in den unterschiedlichen Abschnitten eines Strafverfahrens zu vollführen? Welche Gedanken leiten einen Strafverteidiger? Die Vorlesung gibt Antworten!
Zeit und Ort der Veranstaltung, die geblockt am Ende des Semesters – wahrscheinlich im Juni – an zwei Samstagen stattfinden wird, werden noch bekanntgegeben.

Ich biete den Studierenden die Möglichkeit, sich über Kurzvorträge (ca. 10 Minuten) aktiv in die Veranstaltung einzubringen. Es ist keine schriftliche Leistung zu erbringen; Ihre Kommilitonen freuen sich aber wahrscheinlich über ein kurzes Thesenpapier.

Folgende Themen werden vergeben:

1. Die rechtliche Doppelstellung des Verteidigers (Organtheorie vs. Vertragstheorie)

2. Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verteidigerhandeln (Wahrheitspflicht, Rat zu schweigen, Kontakt zu Zeugen, Beratung über Ausübung von Verweigerungsrechten)

3. Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger

4. Risiko Parteiverrat

5. Verteidigung mehrerer Beschuldigter in derselben Sozietät

6. „Sockelverteidigung“

7. „Konfliktverteidigung“

8. Die Ausschließung des Verteidigers

9. Geldwäsche des Strafverteidigers durch Annahme von Verteidigerhonorar

10. Dealen statt Denken?

Interessierte Studierende melden sich bitte per eMail unter wegner@KraLaW.de

Dr. Carsten Wegner
Rechtsanwalt