Vorlesung: Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte - Details

Vorlesung: Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
Semester WS 2011/12
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 21
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Heiner Lück
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Freitag, 21.10.2011 10:00 - 12:00
Teilnehmende ab 1. Semester
SWS 2
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre/lehrveranstaltungen/grundlagenfaecher/rechts-_u._verfassungsgeschichte/

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Freitag: 10:00 - 12:00, wöchentlich(14x)
Mittwoch, 15.02.2012 10:00 - 12:00
Mittwoch, 15.02.2012 10:00 - 12:00
Mittwoch, 15.02.2012 10:00 - 12:00
Montag, 19.03.2012 12:00 - 13:00
Mittwoch, 28.03.2012 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Warum durften die Eltern von Hänsel und Gretel ihre Kinder aussetzen? Warum darf gerade der zuerst mahlen, der als erster die Mühle erreicht? Seit wann werden Hexen nicht mehr verbrannt? Schneewittchen war bei sieben Zwergen; der tüchtige Schneider erschlug sieben (Fliegen) auf einen Streich – und noch heute werden sieben Personen benötigt, um einen Verein zu gründen. Warum mussten Erhängte solange am Galgen bleiben, bis sie von den Vögeln aufgefressen waren? Halten wir vielleicht noch heute jemand für „vogelfrei“ oder „brechen wir den Stab“ über jemanden, vielleicht voreilig? Wie kam es, dass einer für den anderen „seine Hand ins Feuer legte“?
Neben Antworten auf diese Fragen vermittelt die Vorlesung einen Teil der examensrelevanten geschichtlichen Grundlagen des Rechts. Am Ende des Semesters wird eine Zwischenprüfungsklausur (§ 9 II JAPrVO LSA) angeboten.
Gegenstand ist ein Überblick über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte vom frühen Mittelalter bis in die neuere Zeit, wobei die Entwicklung von Strafrecht und Strafprozess (u. a. die Hexenprozesse) besondere Berücksichtigung finden werden. Schwerpunktmäßig werden behandelt: die Verfassung des mittelalterlichen deutschen Reiches, die mittelalterliche Rechtsordnung, die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts und die grundlegenden Wandlungen im Recht der frühen Neuzeit.
Die Vorlesung richtet sich auch an Studierende historischer und philologischer Disziplinen mit dem Schwerpunkt Mittelalter/frühe Neuzeit.

Literatur: F. Ebel/G. Thielmann: Rechtsgeschichte. Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit, 3. Aufl., Heidelberg 2003; A. Erler/E. Kaufmann (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., Berlin 1971-1998; A. Cordes/H. Lück/D. Werkmüller (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl., Berlin 2008 ff. (bisher erscheinen Bd. 1); K. Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1: Bis 1250, 13. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; ders./A. Cordes/K. Nehlsen-von Stryk: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 2: 1250-1650, 9. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; K. Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650, 5. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2008; H. Lück: Über den Sachsenspiegel. Entstehung, Inhalt und Wirkung des Rechtsbuches, 2. Aufl., Dößel (Saalkreis) 2005; S. Meder: Rechtsgeschichte. Eine Einführung, 2. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2005; H. Mitteis/H. Lieberich: Deutsche Rechtsgeschichte, 19. Aufl., München 1992; H. Rüping/G. Jerouschek: Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 5. Aufl., München 2007; H. Schlosser: Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte. Rechtsentwicklungen im europäischen Kontext, 10. Aufl., Heidelberg 2005; R. Schmidt-Wiegand (Hg.): Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Ein Lexikon, München 2002; D. Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 5. Aufl., München 2005.