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Vorlesung: Sozialrecht II/III - Details
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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Sozialrecht II/III
Untertitel Recht der Kranken- und Pflegeversicherung, Recht der Leistungserbringung
Semester WS 2010/11
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 8
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Hans-Wolfhard Kohte
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Dienstag, 12.10.2010 16:00 - 18:00

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Dienstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich(14x)
Mittwoch, 16.02.2011 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Sozialrecht II:

In dieser Lehrveranstaltung stehen die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Kreis der versicherten Personen, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vorgestellt. Dies gibt zugleich Gelegenheit, anhand aktueller Fälle z.B. den Krankheitsbegriff, die Leistungserbringung bei neuen Behandlungsmethoden und die Bestimmungen zur Selbstbeteiligung der Patienten, aber auch den Stellenwert von Prävention und Rehabilitation in der GKV zu erörtern.
2. Schwerpunkt der Lehrveranstaltung wird das Leistungsrecht der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Daher werden in der Vorlesung auch das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Kreis der versicherten Personen sowie die Regeln der Pflegebedürftigkeit und der Umfang der gesetzlichen Leistungen vorgestellt. Auf die aktuelle Diskussion zur schrittweisen Abschaffung des Umlageverfahrens in der gesetzlichen Pflegeversicherung (Einstieg in ein kapitalgedecktes Verfahren) wird ebenfalls eingegangen.

Die Vorlesung gehört zu den Grundveranstaltungen für den Schwerpunktbereich Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht und für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht. Sie findet vom 05.10. bis zum 30.11. zweistündig statt.

Zum Semesterabschluss wird eine gemeinsame Klausur mit den Veranstaltungen Sozialrecht I, IV und III angeboten.

Auf Literatur zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung wird in der ersten Veranstaltung am 05.10.10 eingegangen; unverzichtbar ist eine aktuelle Ausgabe des dtv-Bands Sozialgesetze dtv 5024.


Sozialrecht III:

In dieser Lehrveranstaltung wird ausführlich die Leistungserbringung, vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, erläutert. Die Organisation sowohl der Krankenkassen als auch der Vertragsärzte und anderer Leistungserbringer wird dargestellt. Im Mittelpunkt steht das System der Normenverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und der dazugehörigen Schiedsstellen. Weiter werden auch die Verträge mit den sonstigen Leistungserbringern und die Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutert. Die Leistungserbringung und Qualitätssicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der medizinischen Rehabilitation werden sowohl in ihren Gemeinsamkeiten als auch in ihren Besonderheiten ergänzend dargestellt. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Bedeutung des Wirtschaftsrechts, vor allem des europäischen Wirtschaftsrechts, für die Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Soll hier noch ein Verweis auf die derzeitigen Pläne der BReg. Zur Kostendämpfung mit aufgenommen werden?

Die Vorlesung gehört zu den Grundveranstaltungen für den Schwerpunktbereich Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht und für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht.; es wird angestrebt, praktische Erfahrungen in die Lehre zu integrieren.

Diese Veranstaltung beginnt am 07.12. im Anschluss an Sozialrecht II und endet mit dem Semesterende.

Im Anschluss wird eine gemeinsame Klausur mit den Veranstaltungen Sozialrecht I, II und IV angeboten.