Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung der im Zivilprozess festgestellten Ansprüche. Das Insolvenzrecht ist Haftungsrecht unter den Bedingungen einer zur Befriedigung der Gläubiger unzulänglichen Masse. Sowohl das Recht der Einzelzwangsvollstreckung als auch das Insolvenzrecht weisen zahlreiche Verbindungen zum materiellen Recht auf. Dies betrifft insbesondere sachenrechtliche Fragen, wie etwa das Schicksal dinglicher Sicherungsrechte.
Thema der Veranstaltung sind die Voraussetzungen und der Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie die wichtigsten Rechtsbehelfe in diesem Verfahren. Das Insolvenzverfahrensrecht sowie das materielle Insolvenzrecht werden in Grundzügen behandelt. Die Einbettung materiellrechtlicher Probleme in zwangsvollstreckungsrechtliche Fragestellungen soll auch zu einer Vertiefung der Kenntnisse im materiellen Recht beitragen.