Die Vorlesung umfasst den Pflichtstoff für die erste juristische Staatsprüfung, den Pflichtprüfungsstoff der Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunktbereich deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 a) SPO) und ist Teil der für die Wahlbereiche Insolvenzrecht im Schwerpunktbereich Forensische Praxis (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SPO) sowie Unternehmensrecht im Schwerpunktbereich Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SPO) angebotenen Veranstaltungen. Behandelt werden Gründung, Struktur und Vermögensordnung der GmbH und der AG – einschließlich des Mitbestimmungsrechts - sowie die besonderen Unternehmensformen der GmbH & Co. KG.
Es wird eine Abschlussklausur angeboten, die als Leistungsnachweis für den wirtschaftsrechtlichen Studiengang geeignet ist.