MLU
Vorlesung: Besondere Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts (Insolvenz- und Bilanzstrafrecht) - Details
Sie sind nicht in Stud.IP angemeldet.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Besondere Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts (Insolvenz- und Bilanzstrafrecht)
Semester SS 2013
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 4
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Christian Schröder
beteiligte Einrichtungen Institut für Wirtschaftsrecht
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Samstag, 20.04.2013 09:00 - 15:30
SWS 2
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre_pruefung/studium_lehre/lehrveranstaltungen/schwerpunktbereiche/besonderes_wirtschaftsrecht/

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Samstag, 20.04.2013 09:00 - 15:30
(HS A)
Freitag, 09.08.2013 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Im Sommersemester 2013 biete ich eine Vorlesung an zum Thema
„Insolvenz- und Bilanzstrafrecht“.
Die Vorlesung ist bestimmt für Studierende, die den Wahlbereich 2 – Wirtschaftsstrafrecht wählen möchten. Der vorhergehende Besuch der strafrechtlichen Grundlagenveranstaltungen sowie der Vorlesung zum allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht erleichtert das Verständnis.
Die Vorlesung kann mit einer Klausur abgeschlossen werden.
Im Mittelpunkt der Vorlesung stehen die §§ 283 ff. StGB, § 15a InsO sowie verschiedene Straftatbestände aus den gesellschaftsrechtbezogenen Gesetzen (AktG, GmbHG etc.).
Die Vorlesung baut auf eine eingehende Darstellung der wirtschaftsstrafrechtlichen Krisenmerkmale (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit) auf, die sich –
unterschiedlich kombiniert – in verschiedenen Straftatbeständen befinden. Neben der strafrechtlichen Relevanz für einzelne Unternehmensverantwortliche wird auch auf die Risiken
für die beratenden Berufe und begleitenden Banken hingewiesen.

Vorlesungen leben von der Mitwirkung aller beteiligten Personen! Sie bietet deshalb auch eingehenden Platz für Diskussionen, aber auch für Kurzreferate, deren Länge 10 Minuten nicht übersteigen sollte und die keine schriftliche Ausarbeitung voraussetzen.

Wer Interesse an einem solchen Kurzreferat hat, möge sich bitte per eMail melden (wegner@KraLaw.de).
Ein gesonderter Leistungsnachweis wird hierfür allerdings nicht ausgestellt.

Prof. Dr. Carsten Wegner
Rechtsanwalt