Hauptseminar: Interdisziplinäres Seminar: Die Ordnung der Gemeinde - Details

Hauptseminar: Interdisziplinäres Seminar: Die Ordnung der Gemeinde - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Hauptseminar: Interdisziplinäres Seminar: Die Ordnung der Gemeinde
Untertitel Das Kirchenrecht in der Dogmatik Karl Barths
Semester SS 2013
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 2
Heimat-Einrichtung Theologische Fakultät
beteiligte Einrichtungen Prof. Dr. Michael Germann
Veranstaltungstyp Hauptseminar in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Mittwoch, 10.04.2013 16:15 - 17:45, Ort: (Franckesche Stiftungen, Theologische Fakultät, Haus 30, SemR B)
Leistungsnachweis Die Seminarleistung für Jurastudenten besteht neben der Teilnahme an den Seminarsitzungen aus einem schriftlich ausgearbeiteten und mündlich zur Diskussion gestellten Seminarreferat. Hierüber wird nach Absprache ein Leistungsnachweis für die Zwischenprüfung nach § 6 I, II Buchst. d ZwPO oder ein Seminarschein im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung / Staat, Kirche, Kultur“ nach §§ 2 II, 9 II, 13 II SPO ausgestellt.
Studiengänge (für) Rechtswissenschaft
Theologie
SWS 2

Räume und Zeiten

(Franckesche Stiftungen, Theologische Fakultät, Haus 30, SemR B)
Mittwoch: 16:15 - 17:45, wöchentlich (7x)
Keine Raumangabe
Mittwoch: 16:15 - 17:45, wöchentlich(7x)
Mittwoch, 19.06.2013 18:15 - 19:45

Kommentar/Beschreibung

Karl Barth gilt als einer der bedeutendsten evangelischen Theologen des 20. Jahrhunderts. Er hat sich auch intensiv über das Recht Gedanken gemacht. Sie beziehen sich nicht nur auf das kirchliche Recht, sondern auch auf das staatliche Recht und das Verhältnis beider Rechtsordnungen zueinander. In diesem interdisziplinären Seminar für Juristen und Theologen wollen wir die wichtigsten rechtstheologischen Texte Karl Barths gemeinsam lesen und diskutieren.

Beginnend mit wichtigen Einzelabhandlungen aus den 30er und 40er Jahren, in denen Barth Christengemeinde und Bürgergemeinde als konzentrische Kreise zueinander ins Verhältnis gesetzt hat, wollen wir im Seminar vor allem den Abschnitt zur Ordnung der Gemeinde aus Karl Barths Kirchlicher Dogmatik lesen und auslegen. Ausgehend von dem Begriff der „Ordnung“ und orientiert an der auf Christus ausgerichteten Gemeinde entwickelt Barth hier seine Konzeption des Kirchenrechts. Gegen den einflussreichen Kirchenrechtler Rudolph Sohm und gegen seinen ehemaligen Weggefährten Emil Brunner, die sich gegen eine Verrechtlichung der Kirche gewendet hatten, sucht Barth einen dritten Weg zwischen Verrechtlichung und Rechtlosigkeit einzuschlagen. Dafür lehnt er sich an Erik Wolfs Vorschlag eines „bekennenden Kirchenrechts“ an, das sich nicht weltliche Rechtsordnungen aneignet und für religiöse Zwecke modifiziert, sondern in seiner Ausrichtung auf Jesus Christus als dem Haupt der Gemeinde eigene Rechtsformen entwickelt, die zum Vorbild für das weltliche Recht werden könnten. Die christologische Zentrierung von Theologie, Gemeinde und Recht hat Barth fundamentale Kritik eingetragen, so dass man sogar von „Gleichschaltung“ redete. Dieser Kritik, die in der heutigen Debatte um Barths Theologie in mancherlei Varianten wiederholt wird, wird im Seminar nachzugehen sein.

Das Seminar wird interdisziplinär von Prof. Dr. theol. Dirk Evers (Systematische Theologie) und Prof. Dr. jur. Michael Germann (Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht) geleitet. Eingeladen sind Studierende sowohl der Theologie als auch der Rechtswissenschaft.


Lit.:
- K. Barth, Rechtfertigung und Recht. Christengemeinde und Bürgergemeinde. Evangelium und Gesetz, 1998
- K. Barth, KD IV/2, 765–824 (als Separatdruck erschienen: Die Ordnung der Gemeinde. Zur dogmatischen Grundlegung des Kirchenrechts, 1955)
- G. Bauer-Tornack, Sozialgestalt und Recht der Kirche, 1995