Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht - Details

Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht
Semester WS 2012/13
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 97
Heimat-Einrichtung Prof. Dr. Dirk Hanschel
beteiligte Einrichtungen Dekanat Juristischer Bereich
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Vorbesprechung Mittwoch, 13.03.2013 10:00 - 12:00
Erster Termin Montag, 15.10.2012 14:00 - 16:00
Sonstiges http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre/lehrveranstaltungen/1._fachsemester/gk__ffentliches_recht_i/

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Montag: 14:00 - 16:00, wöchentlich(14x)
Dienstag: 14:00 - 16:00, wöchentlich(14x)
Donnerstag, 07.02.2013 09:30 - 12:30
Donnerstag, 07.02.2013 09:30 - 12:30
Donnerstag, 07.02.2013 09:30 - 12:30
Mittwoch, 13.03.2013 10:00 - 12:00
Donnerstag, 21.03.2013 09:30 - 12:30

Kommentar/Beschreibung

Empfehlung: ab 1. Semester, Zwischenprüfungsvorlesung mit Abschlußklausur


Die Vorlesung führt umfassend in vier Wochenstunden in das gesamte Staatsorganisationsrecht (Teile II ff. GG) ein und behandelt zunächst methodische Fragen, sodann den Staat und die Grundlagen des Grundgesetzes, die allgemeinen Strukturprinzipien der Verfassung (Art. 20 ff. GG), die einzelnen Verfassungsorgane, ihre Organisation und Arbeitsweise, das Gesetzgebungsverfahren, die Verwaltungsorganisation und Rechtsprechung sowie die Finanz- und Haushaltsverfassung. Den Schluß bildet ein Ausblick auf die internationalen und europäischen Bezüge der Verfassung.

Die Darstellung der Grundrechte (Teil I des GG) ist der Vorlesung Staatsrecht II vorbehalten, die im Anschluß an die Vorlesung Staatsrecht I im Sommersemester 2008 gehalten wird. Die Vorlesung Staatsrecht III in Anschluß an Staatsrecht I und II behandelt dann vertieft die europa- und völkerrechtlichen Teile und Bezüge des Grundgesetzes.

Als Zwischenprüfungsleistung wird am Schluß der Vorlesung zum Ende des Wintersemesters eine zweistündige Klausur über den vermittelten Stoff angeboten.

Text- und Literaturhinweise:

Text des Grundgesetzes, zusätzlich mit wichtigen staatsrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen. Als Textausgaben werden „Staatsrecht-GG“ vom Verlag Beck-dtv sowie „Staatsrecht“ vom Verlag C.F.Müller empfohlen, jeweils die neueste Auflage.

Bitte den Grundgesetz-Text möglichst schon zur ersten Vorlesungs-Stunde mitbringen, da hier der Überblick über die Verfassung gegeben wird. Wer noch keine Textausgabe hat kann sich das Grundgesetz auch aus dem Internet ausdrucken!


Grundrißartige Lehrbücher:

Degenhart, Christoph, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, Verlag C.F. Müller, möglichst die letzte oder vorletzte Auflage,
Ipsen, Jörn, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, Verlag Heymanns/Kluwer, zuvor Luchterhandt, möglichst die letzte oder vorletzte Auflage,
Maurer, Hartmut, Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht), Beck-Grundrisse, möglichst letzte oder vorletzte Auflage.


Weitere Literatur- und Arbeitshinweise erfolgen in den ersten Vorlesungsstunden.

In das StudIP werden zur Vorübersicht und zur Nacharbeit jeweils an geeigneter Stelle der Vorlesung Material und Tabellen/Schemata zum Staatsrecht eingestellt.

Begleitend zu der Vorlesung werden von Assistenten und Assistentinnen der öffentlich-rechtlichen Lehrstühle Arbeitsgemeinschaften mit Fallbesprechung als zusätzliche Einführungsveranstaltung ins Staatsrecht durchgeführt.

Zu Beginn der Semesterferien, also zu Anfang Februar 2013, wird eine Zwischenprüfungsklausur gestellt, der Termin wird einmal wiederholt. Die Termine werden in der Vorlesung rechtzeitig bekannt gegeben. Weiterhin wird für die Ferien eine Hausarbeit gestellt, die dann Teil der folgenden Vorlesung Staatsrecht II ist.