Die Übung soll im Allgemeinen Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht) und in speziellen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts (v.a. Polizei- und Kommunalrecht und ausgewählte Bereiche des übrigen Besonderen Verwaltungsrechts) das bisher Gelernte anhand von Fällen vertiefen und die Fall-Lösung im Verwaltungsrecht einüben. Hierfür werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren angeboten. Auf Wunsch kann auch eine weitere Probeklausur angeboten werden. Der Übungs-Schein ist bestanden, wenn mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit mit je mindestens vier Punkten bewertet werden konnten.